Sprachheilpädagogik

„Sprache ist ein wertvolles Kulturgut. Sprachkompetenz und Kommunikationsfähigkeit sind nicht nur bedeutsam für die psychosoziale Entwicklung des Menschen, sondern auch wichtige Voraussetzungen für die Bewältigung schulischer Anforderungen wie Lesen, Schreiben und Rechnen.

Aufgabe der Sprachheilpädagogik ist es, Kinder mit Sprach-, Sprech-, Redefluss- und Stimmstörungen so zu fördern, dass eine aus der Sprachstörung erwachsende Beeinträchtigung im persönlichen, sozialen, schulischen und beruflichen Lebensbereich verhindert wird (LSR für NÖ VO- Blatt II-306/360-2008).“

Sprachheilunterricht ist deshalb nicht lediglich ein Werkzeug zur Überwindung von Sprachstörungen, sondern leistet auch wertvolle Präventionsarbeit zur Verhinderung daraus resultierender Störungen wie beispielsweise einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Lernbehinderung.

 

SprachheilpädagogInnen fördern bei:

  • Störungen der Aussprache
  • Störungen des Grammatikerwerbs
  • Störungen des Sprachverständnisses
  • Eingeschränkter Entwicklung der phonologischen Bewusstheit
  • Hörbeeinträchtigungen und Schwierigkeiten in der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung
  • Redeflussstörungen
  • Mutismus
  • Stimmstörungen
  • Auffälligkeiten der Motorik insbesondere der Mundmotorik

 

Aufgaben von SprachheilpädagogInnen:

  • Mittels sprachheilpädagogischer Überprüfung in der Schuleingangsphase werden Auffälligkeiten beziehungsweise der Sprachstand der Kinder erhoben und individuelle Förderpläne konzipiert.
  • Die Förderung erfolgt im Einzel-, Partner- oder Kleingruppenunterricht. Im Regelfall erfolgt die Förderung während des Vormittages in Absprache oder in Teamarbeit mit den KlassenlehrerInnen.
  • Unterschiedlichste dem aktuellen Forschungsstand entsprechende Methoden kommen zum Einsatz.
  • Die Intervention soll eine möglichst rasche Überwindung der Sprachauffälligkeit beziehungsweise eine Verbesserung dieser ermöglichen.

Seit dem Schuljahr 2010/11 führen SprachheilpädagogInnen niederösterreichweit bei allen SchulanfängerInnen ein Hörscreening zur Erfassung von Kindern mit Hörbeeinträchtigungen durch, um diese möglichst rasch einer medizinischen Abklärung und pädagogischen Förderung zuzuführen.
Schulische Folgebeeinträchtigungen sollen dadurch verhindert werden.

Informationen im Internet: https://shp-noe.jimdo.com/

 

Kontakt:

Fachbereichskoordinatorin-Sprachheilpädagogik:

Mag.a Alexandra Kunerth, BEd.

E-Mail: alexandra.kunerth@bildung-noe.gv.at

 

Veröffentlicht am 30.12.2019