„Sprache ist ein wertvolles Kulturgut. Sprachkompetenz und Kommunikationsfähigkeit sind nicht nur bedeutsam für die psychosoziale Entwicklung des Menschen, sondern auch wichtige Voraussetzungen für die Bewältigung schulischer Anforderungen wie Lesen, Schreiben und Rechnen.
Aufgabe der Sprachheilpädagogik ist es, Kinder mit Sprach-, Sprech-, Redefluss- und Stimmstörungen so zu fördern, dass eine aus der Sprachstörung erwachsende Beeinträchtigung im persönlichen, sozialen, schulischen und beruflichen Lebensbereich verhindert wird.“ (vgl. Richtlinien zur Durchführung von Sprachheilkursen, II-306/2203-2023).
Sprachheilpädagoginnen und Sprachheilpädagogen haben eine besondere Rolle im System Schule. Sie geben Schülerinnen und Schülern direkte Hilfestellungen mit überwiegend evidenzbasierten Methoden, um sprachliche Kompetenzen zu verbessern. Sie haben eine Vermittlerrolle und wirken beratend auf das Umfeld, um individuelle Lernwege zu gestalten.
Sprachheilpädagoginnen und Sprachheilpädagogen fördern bei Auffälligkeiten in den Bereichen:
- Aussprache von Lauten
- Grammatikerwerb
- Wortschatzerwerb
- Sprachverständnis
- Pragmatik / Kommunikation
- Phonologische Bewusstheit
- Hören sowie auditive Wahrnehmung und Verarbeitung
- Redefluss
- Stimme
- Mundmotorik
Aufgaben von Sprachheilpädagoginnen und Sprachheilpädagogen:
- Mittels sprachheilpädagogischer Überprüfung in der Schuleingangsphase werden Auffälligkeiten beziehungsweise der Sprachstand der Kinder erhoben und individuelle Förderpläne konzipiert.
- Die individuelle Förderung erfolgt im Einzel-, Partner- oder Kleingruppenunterricht. Im Regelfall erfolgt die Förderung während des Vormittages in Absprache oder in Teamarbeit mit den klassenführenden Lehrpersonen.
- Darüber hinaus sind Sprachheilpädagoginnen und Sprachheilpädagogen als Expertinnen und Experten in einem von der Schulaufsicht festgelegten Ausmaß in der ersten Schulstufe der Volksschule inklusiv im Klassenverband tätig, bringen ihre Fachexpertise ein und stehen den Lehrpersonen im Sinne eines sprachbewussten Unterrichtes unterstützend und beratend zur Seite.
- Unterschiedliche, dem aktuellen Forschungsstand entsprechende Methoden kommen zum Einsatz.
- Ziel der Intervention ist eine möglichst rasche Überwindung der Sprachauffälligkeit beziehungsweise eine Verbesserung der Sprachkompetenz.
- Sprachheilpädagoginnen und Sprachheilpädagogen führen niederösterreichweit bei allen Schulanfängerinnen und Schulanfängern ein Hörscreening zur Erfassung von Kindern mit Hörbeeinträchtigungen durch. Dieses kann die Grundlage weiterer pädagogischer Interventionen und/oder einer medizinischen Abklärung sein.
Kontakt:
Landeskoordinatorin des Fachbereichs Sprachheilpädagogik:
Edith Höllmüller-Bachner, BEd, MA
E-Mail: edith.hoellmueller-bachner@bildung.gv.at
Weiterführende Links:
Bundesministerium Bildung: Sonderschule und inklusiver Unterricht - Förderschwerpunkte (Sprechen)
BMB-Publikationsshop:
Bildung und Förderung bei Sprachbeeinträchtigungen in inklusiven Settings
Leitfaden zur sprachlichen Bildung und Förderung