Förderschwerpunkt Hören

Anforderung für Beratung

… über den Dienstweg (Direktion, Außenstelle; Außenstelle erteilt nach der Terminvereinbarung den entsprechenden Dienstauftrag.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Lehrerin oder Lehrer, Frühförderin, … eines Kindes mit Hörbeeinträchtigung sind.


… Wir können unser Fachwissen und unsere Erfahrungen in Bezug auf die besonderen Bedürfnisse
     von Schülerinnen und Schülern mit Hörbeeinträchtigung weitergeben.
… Wir wissen Bescheid über die Auswirkungen auf das Arbeiten in der Schule und die notwendigen
     Maßnahmen.
… Wir bieten Ihrem Kind und Ihnen kompetente Beratung und Begleitung.

 

Aufgaben der HörbeeinträchtigtenpädagogInnen und -pädagogen

  • Anamnese
  • Erstellung von Sonderpädagogischen Gutachten
  • Ermittlung des Förderbedarfs - Erstellung des Individuellen Förderplans im Team
  • Planung und Vorbereitung der erforderlichen Maßnahmen zur optimalen Unterstützung der SchüleriInnen – zB. Bei Übergangsgesprächen
  • Beratungsgespräche mit Lehrpersonal und Eltern
  • Zusammenarbeit mit Klassen- und FachlehrerInnen
  • Erstellung von Arbeitsmaterialien
  • Sensibilisierung des Umfeldes für die besonderen Probleme des hörbeeinträchtigten Kindes
  • Beratung bei der Einschulung und der weiteren Schullaufbahn
  • Beratung bezüglich technischer Hilfsmittel und deren Finanzierung
  • Koordination von Betreuungsmaßnahmen
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen (Frühförderung, Akustikern, HNO-Ärzten, Psychologen, …

 

Kontakt:

Landeskoordination: Elke Gassner

E-Mail: elke.gassner@bildung-noe.gv.at

Veröffentlicht am 30.12.2019