Dazu zählen die Beihilfen nach dem Schülerbeihilfengesetz 1983 (Schul- und Heimbeihilfe, Besondere Schulbeihilfe) die finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen sowie die Ermäßigung der Betreuungsbeiträge / Betreuungs- und Nächtigungsbeiträge nach der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen.
Veröffentlicht am 25.08.2020