Hilfsmittelpool-NÖ

Zielsetzung

Der NÖ Hilfsmittelpool stellt für 

  • sinnesbehinderte,
  • körperbehinderte oder
  • kommunikationsbehinderte Kinder und Jugendliche

technische Hilfsmittel (z.B.: im Sinne der Unterstützten Kommunikation) zur Verfügung, die eine Kommunikation und die Teilnahme am Unterricht oder am Kindergartenalltag ermöglichen oder erleichtern.

Ausstattung des Hilfsmittelpools

Der Hilfsmittelpool verfügt über eine Vielzahl unterschiedlicher Geräte und Systeme, wobei der bedarfsorientierte Schwerpunkt bei Tafellesesystemen, Drahtlosen Übertragungsanlagen (vormals FM-Anlagen) und Assistierenden Technologien im Bereich „Unterstützter Kommunikation“ liegt.

Im Bestand des Hilfsmittelpools befinden sich derzeit aber auch Braillezeilen und -drucker, Brailler, Lesepulte und Arbeitsplatzleuchten, elektronische Lupen, Talker …
(teilweise in Kombination mit Augensteuerungen), Spezialtastaturen, Taster, Joysticks, sowie Spezialsoftware wie Multitext, Zoomtext, Voice Reader, Jaws, MetaTalk, Snap+Core, ...

Organisation

  • Der Hilfsmittelpool ist eine Einrichtung des NÖ Medienzentrums
  • Die Finanzierung erfolgt durch den NÖ Schul- und Kindergartenfond - deshalb kann ein Neuantrag für Hilfsmittel nur für Kinder jener Bildungseinrichtungen gestellt werden, deren Erhalter eine NÖ Gemeinde ist. Das sind NÖ Kindergärten und "Allgemeinbildende NÖ Pflichtschulen" (keine Bundes- oder Privatschulen).
  • Entlehnte Hilfsmittel verbleiben als Dauerleihgabe an der betreffenden Bildungseinrichtung bis das Kind sie nicht mehr benötigt oder den Kindergarten bzw. die Schule verlässt. Im Anschluss müssen die Hilfsmittel so rasch als möglich (Kontaktaufnahme seitens der Bildungseinrichtung mit dem Hilfsmittelpool) zurückgegeben werden um einen Weiterverleih zu ermöglichen.
  • Bereits für ein Kind zur Verfügung gestellte Hilfsmittel dürfen bei einem Schulwechsel in weiterführende Schulen außerhalb des Bereiches "Allgemeinbildende NÖ Pflichtschulen" mitgenommen werden, wenn der entsprechende Schulerhalter nicht in der Lage ist, das Hilfsmittel selbst zur Verfügung zu stellen. In diesen Fällen ist für jedes Schuljahr eine Meldung der Weiterverwendung erforderlich!
  • Bei jedem Wechsel einer BildungseinrichtungMUSS ein neuer Antrag mit Unterzeichnung der Verleihbedingungen gestellt werden.
    Bitte um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem NÖ Hilfsmittelpool!
  • Der NÖ Hilfsmittelpool informiert über das Hilfsmittelangebot und die jeweiligen Einsatzmöglichkeiten, nimmt Anträge entgegen, unterstützt bei der Hilfsmittelauswahl und bietet Hilfestellungen beim praktischen Einsatz.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt für den Pflichtschulbereich durch die Schule und den zuständigen Schulerhalter.

Download der Formulare:

Antrag_Einverst-ndniserkl-rung_APS_N-_Nov.-2020.pdf

Informationen-zum-Antrag_Allgemeine-Pflichtschulen-in-N-_Nov-2020.pdf

 

Die Antragstellung erfolgt für den Kindergartenbereich durch den NÖ Landeskindergarten und den zuständigen Kindergartenerhalter.

Download der Formulare unter:

www.noe.gv.at

zu übermittelnde Beilagen zum Antrag: 

  • Einverständniserklärung des Schul- bzw. Kindergartenerhalters
  • (Fach)ärztliches Gutachten
  • (Sonder)pädagogische Stellungnahme mit Datum und Unterschrift
  • 2 Kostenvoranschläge von 2 unterschiedlichen Firmen bei Bedarf (vorherige Kontaktaufnahme mit dem NÖ Hilfsmittelpool bezüglich Notwendigkeit)

Kontakt:

Fabienne Heiden, BEd

Telefon: 0664/884 957 60

telefonisch erreichbar von Montag bis Mittwoch von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

E-Mail: hilfsmittelpool@bildung-noe.gv.at

Veröffentlicht am 30.12.2019