Autismus

Begriffserklärung - Autismus:

Autismus ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, die auf neurobiologischen Ursachen beruht und eine große Variationsbreite an Erscheinungsbildern aufweist. Allen Kindern und Erwachsenen mit einer autistischen Störung ist gemeinsam, dass sie unterschiedlich große Probleme im sprachlichen und nicht sprachlichen Austausch mit anderen haben. Das Gestalten zwischenmenschlicher Beziehungen und das Verständnis für die Gefühle, Verhaltensweisen und Vorstellungen anderer Personen sowie für soziale Regeln, fallen ungemein schwer. Hinzu kommen meist eine stark veränderte Wahrnehmungs- und Informationsverarbeitung, die sich auf das Spielverhalten, die Lernfähigkeit und das gesamte Umweltverständnis auswirken. Auch kommt es vor, dass die autistische Störung noch von weiteren Erkrankungen begleitet wird. Darunter fallen z. B. Intelligenzminderungen, Anfallsleiden/Epilepsie, Stoffwechselerkrankungen oder Aufmerksamkeitsstörungen, wie etwa das hyperkinetische Syndrom (ADS/ADHS).

Unterricht von SchülerInnen im Autismus-Spektrum:

Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung werden je nach Ausprägung ihrer Störung und je nach kognitivem Niveau in allen Schularten unterrichtet (Volksschule, NMS, Sonderschule, PTS). Ein Sonderpädagogischer Förderbedarf ist nicht zwingend notwendig.

Aufgrund der störungsimmanenten Probleme ist besonders auf stabile Rahmenbedingungen, Unterstützung bei Veränderungen aller Art und eine stabile Beziehung zu einer schulischen Bezugsperson mit ausreichenden Fachkenntnissen zu achten. Bei vorhandener Diagnose ist mit Einverständnis der Eltern eine Zusammenarbeit mit der betreuenden therapeutischen Institution entwicklungsfördernd und für die individuelle Gestaltung des Unterrichts wichtig.

 

Aufgaben der Fachgruppe Autismus:

Die Hauptaufgabe der Fachgruppe Autismus besteht in der Beratung von Schulen, damit eine inklusive Förderung der SchülerInnen in der Schule der Heimatgemeinde erfolgreich gelingt.

Damit einhergehend organisiert die Fachgruppe Aus- und Fortbildungen zum Thema Autismus-Spektrum für LehrerInnen, erstellt Informationsbroschüren zum Thema und bemüht sich um Vernetzung mit Ambulatorien, Vereinen und niedergelassenen Psychologen, um diesen Kindern einen fairen Ausgleich des störungsbedingten Nachteils im Unterricht zu ermöglichen.

 

Autismusbeartung für Schulen:

Kommt es bei SchülerInnen im Autismus-Spektrum zu Leistungs- oder Verhaltensproblemen im Unterricht, so kann nach Ausschöpfung aller Maßnahmen vor Ort (Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, den behandelnden Ärzten, Psychologen und Therapeuten, der BeratungslehrerIn und/oder dem Hinzuziehen des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin des Fachbereichs für Inklusion, Diversität und Sonderpädgogik) eine autismusspezifische Beratung angefordert werden.

 

Eine Autismusberatung kann folgende Aspekte umfassen:

  • telefonische Beratung
  • Hospitation vor Ort
  • Aufklärung über krankheitsimmanente Merkmale und pädagogische Konsequenzen für den Unterricht
  • gemeinsames Erarbeiten von Lösungsansätzen
  • Unterstützung bei Elterngesprächen, Helferkonferenzen
  • Beratungsbericht mit Empfehlungen

Das Anfordern einer Autismus-Beratung kann ausschließlich über die Direktion der betreffenden Schule oder die zuständige Schulaufsicht erfolgen.

 

Procedere zum Anfordern einer Beratung:

  • telefonische Kontaktaufnahme, Sachverhaltsdarstellung und Terminvereinbarung
  • formloses Anforderungsschreiben mit Datum der Beratung der anfordernden Schulleitung an die Leitung der Beraterin
  • Information der Eltern der betroffenen Schülerin/des betroffenen Schülers
  • Hospitation und Beratungsgespräch am vereinbarten Datum
  • Übermittlung des Beratungsberichts

 

Kontakt:

Landeskoordinatorin des Fachbereichs Autismus-Spektrum

SOL Lorena Thür, MEd.

Hermann Gmeiner Schule, Hinterbrühl

Telefon: 02236/26757-443

E-Mail: lorena.thuer@bildung.gv.at

 

 

 

Veröffentlicht am 30.12.2019