Für SchülerInnen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf werden Individuelle Förderpläne als Instrument für die Unterrichtsplanung, Evaluierung und Qualitätssicherung im Unterricht geführt.
Rundschreiben Nr. 6/2009
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulrecht/rs/1997-2017/2009_06.html
Richtlinien der Bildungsdirektion für NÖ (LSR II-306/1414-216 vom 16.02.2016)
Veröffentlicht am 30.12.2019