Neuer Leitfaden zur Deutschförderung für Schulleiterinnen und Schulleiter
Im Februar 2026 wurden gesetzliche Neuerungen zur Deutschförderung beschlossen. Gegenwärtig wird der Leitfaden zur Deutschförderung dementsprechend aktualisiert und überarbeitet.
Hier finden Sie die bisher zur Verfügung stehenden Dokumente und Informationen zu den Neuerungen.
Fortbildung
Hier geht’s zum Fortbildungsangebot unserer kooperierenden Institutionen:
Unterrichtsdokumentation
Die Gruppe Mehrsprachigkeit-Interkulturalität-Migration hat Vorlagen für die verpflichtende Dokumentation von Sprachförderunterricht erstellt, die per Mail angefordert werden können.
Förderpläne
Aktuelle Vorlagen für die verpflichtenden Förderpläne im Bereich Deutsch als Zweitsprache befinden sich hier:
Unterrichtsmaterial
Links zu Unterrichtsmaterial, gesetzlichen Grundlagen und weiteren wichtigen Dokumenten befinden sich im Menüpunkt Material- und Linksammlung Sprachliche Bildung.
Audio- und Videodolmetsch
Wir verstehen uns! Video- und Telefondolmetschen in Bildungseinrichtungen – weiterhin kostenloses Angebot für elementare Bildungseinrichtungen und alle Schularten wochentags von 7:00 bis 19:00 Uhr.
Die Dolmetschleistungen werden in insgesamt 61 Sprachen angeboten. Eine Dolmetschung in einer der 17 am häufigsten benötigten Sprachen (Haupt- bzw. Ad-hoc-Sprachen) ist innerhalb weniger Minuten möglich. Für andere Sprachen (Nebensprachen) kann die Dolmetschung innerhalb weniger Tage terminlich gebucht werden.
Schulbuchbestellung – Zusatzlimit für Deutsch als Zweitsprache
Die Schulbuchbestellung wird jeweils im März für das kommende Schuljahr organisiert. Für jedes schulpflichtige Kind kann ein Gesamt-Schulbuchlimit in der Höhe von 60,00 Euro (Volksschulen), 26,00 Euro (Vorschulstufe), 92,00 Euro (Sonderschulen), 105,00 Euro (Mittelschulen, Allgemeinbildende höhere Schulen der Unterstufe), 119,00 Euro (Polytechnische Schulen) abgerufen werden.
Schülerinnen und Schülern mit anderer Erstsprache als Deutsch, die in der Schule eine Sprachfördermaßnahme erhalten (Lehrplan-Zusatz "Deutsch als Zweitsprache"), steht ein zusätzliches Limit von 17,60 Euro zur Verfügung. Es können ausschließlich für den Erwerb der Unterrichtssprache Deutsch vorgesehene Schulbücher und Unterrichtsmittel bestellt werden. Kinder, die den Erstsprachenunterricht besuchen, haben Anspruch auf ein zusätzliches Limit von 15,30 Euro.