Änderungsmeldungen

bezüglich Schulerhalter, Schulleitung und Lehrpersonal sowie Unterrichtsräumlichkeiten

Achtung: Seit 20.5.2026 entfällt der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für Lehrerinnen und Lehrer an Privatschulen und somit auch an NÖ Musikschulen. Somit ist bei Änderungsmeldungen kein ärztliches Attest mehr vorzulegen!

Veröffentlicht am 05.12.2019