Kinderschutz in NÖ

Kinderschutz – Schule als sicherer Ort für Kinder, Jugendliche, Lehrkräfte und alle am Schulleben beteiligten Personen

Mit dem Schuljahr 2024/25 gilt die neue Schulordnung (RIS Dokument (bka.gv.at)). Gemäß Rundschreiben Nr. 31/2024 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/rundschreiben/?id=1408 wurden nunmehr die betroffenen Schulen in Österreich beauftragt - unter Einbindung der Schulpartnerinnen und Schulpartner - ein Kinderschutzkonzept für den jeweiligen Standort zu erstellen. Gleichzeitig wurde den Schulen ein Leitfaden als Grundlage übermittelt, da die Erstellung und praktische Umsetzung der Kinderschutzkonzepte - im Hinblick auf die Vielfalt der Schullandschaft und die Besonderheiten der unterschiedlichen Schularten - immer ein schulinterner, standortbezogener Prozess ist.

Beachten Sie bei der Erstellung des Kinderschutzkonzeptes insbesondere auch den Erlass der Bildungsdirektion für NÖ vom Oktober 2024 (GZ I-1130/0011-2024) zur Schulordnung 2024.

In der Bildungsdirektion für Niederösterreich wurde die Kontaktstelle „Kinderschutz in Niederösterreich“ (kinderschutz@bildung-noe.gv.at) als übergeordnete Koordinierungsstelle zum Thema Kinderschutz eingerichtet und schafft eine Schnittstelle zu allen in diesem Bereich vorhandenen Expertisen.

Gefährdungsmeldungen (Mitteilung an die Kinder und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung (gewaltinfo.at) ergehen wie schon bisher unverändert an den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat in Statutarstädten).

Zusätzlich sind die Bildungsdirektion und die Schulpsychologie davon nachweislich zu verständigen (in Form der örtlich zuständigen Schulaufsicht über das jeweilige allgemeine Email-Postfach der zuständigen Außenstelle und der örtlich zuständigen schulpsychologischen Beratungsstellen des Bezirks). Die Bildungsdirektion und die Schulpsychologie erhalten jedoch nur die Information über den Umstand, dass eine Gefährdungsmeldung erfolgte, nicht jedoch die inhaltliche Gefährdungsmeldung.

Wir bedanken uns für Ihr beständiges Engagement zum Erhalt des Kinderschutzes und eines sicheren Schulalltags für alle am Bildungsprozess beteiligten Personen.