Lehrpläne der G/RG/ORG unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung ab dem Schuljahr 2024/25
Anlage A/m1 Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (siehe Downloadbereich):
Stundentafel: Seite 12
Lehrplan für den Pflichtgegenstand Musik: Seite 17
Lehrplan für den Pflichtgegenstand Chor: Seite 30
Lehrplan für den Pflichtgegenstand Orchester: Seite 38
Lehrplan für den Wahlpflichtgegenstand Chor: Seite 59
Lehrplan für den Wahlpflichtgegenstand Chor: Seite 59
Anlage A/m2 Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (siehe Downloadbereich):
Stundentafel: Seite 11
Lehrplan für den Pflichtgegenstand Musik: Seite 17 (wie Anlage A/m1)
Lehrplan für den Pflichtgegenstand Chor: Seite 17 (wie Anlage A/m1)
Lehrplan für den Pflichtgegenstand Instrumentalmusik und Gesang: Seite 17
Lehrplan für den Wahlpflichtgegenstand Instrumentalmusik und Gesang: Seite 59
Anlage B/m1 Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (siehe Downloadbereich):
Stundentafel: Seite 1
Lehrplan für den Pflichtgegenstand Musik: Seite 4 (wie Anlage A/m1)
Lehrplan für den Pflichtgegenstand Chor: Seite 4 (wie Anlage A/m1)
Lehrplan für den Pflichtgegenstand Instrumentalmusik und Gesang: Seite 4 (wie Anlage A/m2)
Lehrplan für den Wahlpflichtgegenstand Chor: Seite 4 (wie Anlage A/m1)
Die Lehrpläne treten wie folgt in Kraft (vgl: BGBl. II Nr. 204/2024; Artikel 4):
Anlage A/m1 tritt hinsichtlich der 1., 2. und 5. Klassen mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. und 6. Klassen mit 1. September 2025, hinsichtlich der 4. und 7. Klassen mit 1. September 2026, und hinsichtlich der 8. Klassen mit 1. September 2027 in Kraft und kann von den genannten Zeitpunkten abweichend hinsichtlich der 3. Klassen ab 1. September 2024 und hinsichtlich der 4. Klassen mit 1. September 2025 angewendet werden.
Anlage A/m2, in der Fassung der Z 87, tritt hinsichtlich der 1. und 5. Klassen mit 1. September 2025, hinsichtlich der 2. und 6. Klassen mit 1. September 2026, hinsichtlich der 3. und 7. Klassen mit 1. September 2027 und hinsichtlich der 4. und 8. Klassen mit 1. September 2028 in Kraft und können von den genannten Zeitpunkten abweichend ab 1. September des jeweils vorangegangenen Jahres angewendet werden.
Anlage B/m1, in der Fassung der Z 87, treten hinsichtlich der 5. Klassen mit 1. September 2025 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft und können von den genannten Zeitpunkten abweichend ab 1. September des jeweils vorangegangenen Jahres angewendet werden.