Horte

Der Hort hat die Aufgabe, SchülerInnen ihrem Entwicklungsstand entsprechend unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Grundsätze der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege sowie der Erkenntnisse der einschlägigen Wissenschaften zu fördern, die Selbstkompetenz zu stärken und zur Entwicklung der Sozial- und Sachkompetenz beizutragen.

Die Familienerziehung ist nach sozialen, ethischen und religiösen Werten und nach den Grundsätzen der gewaltlosen Erziehung zu unterstützen und zu ergänzen. Die Durchführung der Aufgaben des Hortes hat auf der Grundlage des bewilligten sozialpädagogischen Konzeptes zu erfolgen.

Rechtsgrundlagen

NÖ Pflichtschulgesetz 2018 LGBl. Nr.47/2018 §§ 89 ff

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001200

 

Einrichtung, die Erweiterung und Betrieb eines Hortes

Der Rechtsträger stellt einen formlosen Antrag auf Bewilligung eines Hortes bei der Bildungsdirektion für Niederösterreich.
Der Antrag hat zu enthalten:

  1. Pädagogisches Konzept
  2. Einnahmen- und Ausgabenrechnung
    Nachweis der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen (Finanzkonzept)
  3. Ausbildungsabschluss in Kopie
    Nachweis der fachlichen Eignung des vorgesehenen pädagogischen Personals
  4. Lage-, Baupläne, Berechtigung (z.B.  Nutzungs- bzw. Mietvertrag)
    Angaben über die Eigentums- oder sonstigen Rechtsverhältnisse an der in Betracht kommenden Liegenschaft sowie eine Beschreibung deren Lage, des Ausmaßes und der beabsichtigten Nutzung (Anmerkung: kann auch am Tag der kommissionellen Verhandlung nachgereicht werden)
  5. Betriebsbeschreibung
    mit Angaben über die beabsichtigte Anzahl der Kinder und Jugendlichen, der Gruppen, der Betreuungspersonen und Hilfskräfte, Raumnutzung und die zur Verfügung stehenden Spiel- und Sportmöglichkeiten
    Fertigstellungsanzeige und aktueller Bestandsplan
    des Bauvorhabens an die Baubehörde

Fertigstellungsanzeige und aktueller Bestandsplan
des Bauvorhabens an die Baubehörde


(Anmerkung: kann auch am Tag der kommissionellen Verhandlung nachgereicht werden)

Formular: Horte - Bewilligung zur Errichtung und Betrieb

 

Anzeigepflicht

unverzüglich ist vom Rechtsträger jede Änderung

  • der Voraussetzung
  • Organisation
  • Personal
  • Räume
  • Einstellung des Betriebes
  • Auflösung des Horte


Der Bildungsdirektion für Niederösterreich anzuzeigen

Formular: Horte - Änderungsanzeige

 

Allgemeine Informationen

  • Voraussetzungen
  • Fristen
  • Kosten
  • Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen
  • Zum Formular

Allgemeine Information
Die Bildungsdirektion für Niederösterreich prüft, ob es möglich ist in einem Hort in Niederösterreich tätig zu werden.

Voraussetzungen
Fachliches Anstellungserfordernis für die Leitung sowie für das pädagogische Personal eines Hortes ist der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Elementarpädagogik, Sozialpädagogik, Hortpädagogik, Pädagogik für Primar- und Sekundarstufe, Freizeitpädagogik) gem. § 97 NÖ Pflichtschulgesetz 2018, LGBl. Nr. 47/2018
Eine in einem anderen Bundesland ausgesprochene Anerkennung einer in einem EWR-Vertragsstaat erworbenen Ausbildung entspricht im Sinne des § 98 NÖ Pflichtschulgesetz 2018, LGBl. Nr. 47/2018

Fristen
Der Antrag ist an keine Fristen gebunden

Erforderliche Unterlagen:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder aktueller Pass
  • Lebenslauf
  • Ausbildungszeugnisse/Diplome
  • Lehrplanaufstellung der absolvierten Ausbildung aus der die einzelnen Unterrichtseinheiten und die jeweiligen (Semester-) Wochenstunden ersichtlich sind
  • Dienstzeugnisse, wenn die Tätigkeit als pädagogisches Personal eines Hortes bestätigt wird samt dem Wochenstundenausmaß
  • Nachweis einer ENIC-NARIC-Einstufung


Kosten
Eingabegebühr und Verwaltungsabgabe gemäß
Gebührengesetz 1957, BGB. I Nr. 24/2007 id.g.F;
NÖ Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2001,
LGBl. 3800/1 id.g.F.

Zuständige Stelle
Bildungsdirektion für Niederösterreich

Rechtsgrundlage
§ 98 NÖ Pflichtschulgesetz 2018, LGBl. Nr. 47/2018

Zum Formular
Antrag per E-Mail elektronisch möglich
Formular: Betreuungsperson in einem Hort

Kontakt:

Michael Schütz rechtliche Verfahren Hortwesen iZm Errichtung / Betrieb eines Hortes

Telefon: 02742/280 3411

E-Mail: michael.schuetz@bildung-noe.gv.at

 

Mag.a Astrid Pils - Hortförderung und Hortaufsicht, Anerkennung von Berufsqualifikationen

Telefon: 02742/280 3416 

E-Mail: astrid.pils@bildung-noe.gv.at 

Veröffentlicht am 09.01.2020