Die Familienerziehung ist nach sozialen, ethischen und religiösen Werten und nach den Grundsätzen der gewaltlosen Erziehung zu unterstützen und zu ergänzen. Die Durchführung der Aufgaben des Hortes hat auf der Grundlage des bewilligten sozialpädagogischen Konzeptes zu erfolgen.
Rechtsgrundlagen
NÖ Pflichtschulgesetz 2018 LGBl. Nr.47/2018 §§ 89 ff
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001200
Einrichtung, die Erweiterung und Betrieb eines Hortes
Der Rechtsträger stellt einen formlosen Antrag auf Bewilligung eines Hortes bei der Bildungsdirektion für Niederösterreich.
Der Antrag hat zu enthalten:
- Pädagogisches Konzept
- Einnahmen- und Ausgabenrechnung
Nachweis der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen (Finanzkonzept) - Ausbildungsabschluss in Kopie
Nachweis der fachlichen Eignung des vorgesehenen pädagogischen Personals - Lage-, Baupläne, Berechtigung (z.B. Nutzungs- bzw. Mietvertrag)
Angaben über die Eigentums- oder sonstigen Rechtsverhältnisse an der in Betracht kommenden Liegenschaft sowie eine Beschreibung deren Lage, des Ausmaßes und der beabsichtigten Nutzung (Anmerkung: kann auch am Tag der kommissionellen Verhandlung nachgereicht werden) - Betriebsbeschreibung
mit Angaben über die beabsichtigte Anzahl der Kinder und Jugendlichen, der Gruppen, der Betreuungspersonen und Hilfskräfte, Raumnutzung und die zur Verfügung stehenden Spiel- und Sportmöglichkeiten
Fertigstellungsanzeige und aktueller Bestandsplan
des Bauvorhabens an die Baubehörde
Fertigstellungsanzeige und aktueller Bestandsplan
des Bauvorhabens an die Baubehörde
(Anmerkung: kann auch am Tag der kommissionellen Verhandlung nachgereicht werden)
Formular: Horte - Bewilligung zur Errichtung und Betrieb
Anzeigepflicht
unverzüglich ist vom Rechtsträger jede Änderung
- der Voraussetzung
- Organisation
- Personal
- Räume
- Einstellung des Betriebes
- Auflösung des Horte
Der Bildungsdirektion für Niederösterreich anzuzeigen
Formular: Horte - Änderungsanzeige
Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Fristen
- Kosten
- Zuständige Stelle Rechtsgrundlagen
- Zum Formular
Allgemeine Information
Die Bildungsdirektion für Niederösterreich prüft, ob es möglich ist in einem Hort in Niederösterreich tätig zu werden.
Voraussetzungen
Fachliches Anstellungserfordernis für die Leitung sowie für das pädagogische Personal eines Hortes ist der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Elementarpädagogik, Sozialpädagogik, Hortpädagogik, Pädagogik für Primar- und Sekundarstufe, Freizeitpädagogik) gem. § 97 NÖ Pflichtschulgesetz 2018, LGBl. Nr. 47/2018
Eine in einem anderen Bundesland ausgesprochene Anerkennung einer in einem EWR-Vertragsstaat erworbenen Ausbildung entspricht im Sinne des § 98 NÖ Pflichtschulgesetz 2018, LGBl. Nr. 47/2018
Fristen
Der Antrag ist an keine Fristen gebunden
Erforderliche Unterlagen:
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder aktueller Pass
- Lebenslauf
- Ausbildungszeugnisse/Diplome
- Lehrplanaufstellung der absolvierten Ausbildung aus der die einzelnen Unterrichtseinheiten und die jeweiligen (Semester-) Wochenstunden ersichtlich sind
- Dienstzeugnisse, wenn die Tätigkeit als pädagogisches Personal eines Hortes bestätigt wird samt dem Wochenstundenausmaß
- Nachweis einer ENIC-NARIC-Einstufung
Kosten
Eingabegebühr und Verwaltungsabgabe gemäß
Gebührengesetz 1957, BGB. I Nr. 24/2007 id.g.F;
NÖ Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2001,
LGBl. 3800/1 id.g.F.
Zuständige Stelle
Bildungsdirektion für Niederösterreich
Rechtsgrundlage
§ 98 NÖ Pflichtschulgesetz 2018, LGBl. Nr. 47/2018
Zum Formular
Antrag per E-Mail elektronisch möglich
Formular: Betreuungsperson in einem Hort
Informationen und Formulare für Rechtsträger und pädagogische Fachkräfte
Hortmappe - allgemein akt. 01.2020.doc
Hortmappe - Hortjahresdokumentation akt. Jän. 2019.doc
Leitfaden-zur-Ferienbetreuung-im-Rahmen-des-Hortbetriebes-akt.-01.2020.docx
Allergeninformationsverordnung Dez. 2014.pdf
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 § 13 Meldeformular.pdf
Einverständniserklärung ZA Hort-Schule ü.a. für Bildungsdirektion.docx
Einverständniserklärung Medien ü.a. für Bildungsdirektion.doc
Kaliumjodid-Tabletten Einverständniserklärung Horte, Tagesmütter_-väter.pdf
Kaliumjodid-Tabletten Informationen 2014.pdf
Leitfaden für die Kooperation zur Vorbereitung von Stützmaßnahmen im Hort.docx
Leitfaden Pädagogisches Konzept Hort ü.a. für Bildungsdirektion akt. 01.2020.doc
Notfallplan ü.a. für Bildungsdirektion.doc
Pädagogische Fachaufsicht - Definition ü.a. Bildungsdirektion.docx
Planung - Reflexion - Beobachtung - Dokumentation - HORT ü.a. für Bildungsdirektion.doc
Stützkraftförderantrag ü.a. Bildungsdirektion akt. 18.02.2019.docx
Unfallmeldung überarbeitet Feb. 2019.doc
Vereinbarung über Medizinische Versorgungshandlungen.doc
Vereinbarung über Stützmaßnahmen ü.a. Bildungsdirektion akt. 31.01.2019.docx
Vorbereitung für die Vereinbarung von Stützmaßnahmen Hort ü.a. für Bildungsdirektion.doc
Kontakt:
Michael Schütz rechtliche Verfahren Hortwesen iZm Errichtung / Betrieb eines Hortes
Telefon: 02742/280 3411
E-Mail: michael.schuetz@bildung-noe.gv.at
Mag.a Astrid Pils - Hortförderung und Hortaufsicht, Anerkennung von Berufsqualifikationen
Telefon: 02742/280 3416
E-Mail: astrid.pils@bildung-noe.gv.at