An allen Schulen ab der 5. Schulstufe steht den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern zur Beratung bei Laufbahnfragen oder bei psychosozialen Problemen entsprechend ausgebildetes Lehrpersonal in Form von Schüler- und Bildungsberater*innen zur Verfügung.

 

AUFGABENFELDER DER SCHÜLER- UND BILDUNGSBERATUNG

  1. Information als Orientierungshilfe und Entscheidungsvorbereitung:
    Sie informieren über weiterführende AusBildungsmöglichkeiten bzw. AusBildungsalternativen. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern werden über Bildungsgänge, deren Eingangsvoraussetzungen und Abschlussqualifikationen informiert. Die Information erfolgt durch Klassenvorträge, Vorträge bei Elternabenden, Weitergabe von Informationsmaterialien, die Einladung von externen Expertinnen und Experten.

 

  1. Individuelle Beratung und Vermittlung von Hilfe:
    Schüler- und Bildungsberater*innen bieten Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern individuelle Beratung an. Diese Beratung kann Laufbahnfragen und/oder andere persönliche Probleme betreffen (z.B. Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten) bzw. auch die Vermittlung von Hilfe durch andere Beratungs- oder Betreuungseinrichtungen beinhalten. Schüler- und Bildungsberater*innen sollen in diesem Sinn eine erste Anlaufstelle für Schwierigkeiten in und mit der Schule darstellen.

Neben direkten Fragen zur Schullaufbahnwahl sind die Schüler- und Bildungsberater*innen auch Gesprächspartner*innen bei persönlichen Problemen. Das „Nicht-Wollen“ kann auch ein „Nicht-Können“ in dem Sinn sein, dass im Leben derzeit andere Probleme vordringlicher sind als die mit „der Schule“.

 

Zu unterscheiden ist die Tätigkeit der Schüler- und Bildungsberater*innen vom Berufsorientierungsunterricht. Während es im Falle der Schüler- und Bildungsberatung um Information und Beratung (Schullaufberatung und Informationen für Bildungswegentscheidungen, Problemberatung, Systemberatung) geht, ist der Berufsorientierungsunterricht Unterricht, der Wissen und Erfahrungen vermitteln und Impulse zur persönlichen Auseinandersetzung mit Fragen der Berufs- und Bildungswahl geben soll. Die Beratung durch die Schülerberaterin bzw. den Schülerberater erfolgt freiwillig, individuell und vertraulich, die Teilnahme am Berufsorientierungsunterricht ist verpflichtend.

 

Quelle: https://www.schulpsychologie.at/schuelerber/schuelerinnenberatung/aufgaben-und-angebote [09.01.2023]

 

Interessante Unterlagen:

Grundsatzerlass

Präsentation SBB

Folder Schüler und Bildungsberatung

Handreichung SBB-Publikation

Vorschlag - Sprechstunde - Aushang