Ständiger Beirat

Registrierung für den Ständigen Beirat der Bildungsdirektion für Niederösterreich

 

Gemäß § 21 Abs. 1 Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz sind folgende Einrichtungen berechtigt, sich bei einer oder, bei landesübergreifender Organisation, auch bei mehreren Bildungsdirektionen, zum Zweck der Mitwirkung im Beirat zu registrieren:

  1. Dachorganisationen von Familienverbänden und von Elternvereinen aus dem Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen, der Berufsschulen, der allgemein bildenden höheren Schulen sowie der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, die
     a.   gemeinnützige Ziele verfolgen und in keinem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu einer politischen Partei stehen und
     b.  bundesweit organisiert sind oder einem Bundesdachverband angehören oder zumindest 50% der Erziehungsberechtigten
           von Schülerinnen und Schülern eines der genannten Schulbereiche vertreten,
  2. gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften,
  3. Minderheitenorganisationen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten sowie
  4. gesetzliche Interessensvertretungen.

Institutionen, die von ihrem Mitwirkungsrecht Gebrauch machen möchten, steht es frei, sich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formblattes (siehe Downloads) registrieren zu lassen.

Das ausgefüllte und unterfertigte Formblatt ist an office@bildung-noe.gv.at  zu übermitteln.

Nach positiver Prüfung der Voraussetzungen für eine Registrierung wird der antragstellenden Institution ein entsprechender Erhebungsbogen zugesandt, mit welchem bis zu zwei VertreterInnen namhaft gemacht werden können. An diese werden die Sitzungseinladungen sowie die entsprechenden Tagesordnungen persönlich übermittelt. Die formelle Aufnahme als Mitglied erfolgt im Rahmen einer Sitzung durch Leistung des Amtsgelöbnisses.

Veröffentlicht am 04.06.2020