Bund stockt Mittel für die Deutschförderung in Pflichtschulen auf

LR Teschl-Hofmeister/BM Polaschek: Bessere Rahmenbedingungen für rascheren Spracherwerb

Wr. Neustadt (10.5.2023) 10 Millionen Euro zusätzlich investiert das Bildungsministerium zukünftig jährlich, um Schülerinnen und Schüler, die Förderbedarf in Deutsch haben, zu unterstützen. Die Anzahl der Planstellen für Lehrkräfte, die in allgemeinbildenden Pflichtschulen in der Deutschförderung tätig sind, werden ab dem Schuljahr 2023/24 um rund ein Drittel erhöht. Ziel der Deutschförderung ist es, Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse noch nicht folgen können, durch intensive Förderung optimal auf einen raschen Wechsel in den Regelunterricht vorzubereiten. Im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung beauftragten und Ende 2022 veröffentlichten Evaluation der Deutschfördermaßnahmen forderten Lehrerpersonen und Schulleitungen unter anderem mehr Ressourcen und mehr Flexibilität in der Deutschförderung und beanstandeten zu große und heterogene Gruppen. Die zusätzlichen Lehrkräfte können nun eingesetzt werden, um Klassen zu teilen oder Schülerinnen und Schüler durch Teamteaching gezielter und individueller zu fördern.

 

„Die Sprache ist und bleibt der wichtigste Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration – sozial, gesellschaftlich und beruflich. Durch die Mittelaufstockung und die geschaffene Flexibilisierung kommen wir dem Ziel näher, dass Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderbedarf gefördert werden und so möglichst rasch in den Regelunterricht wechseln können“, so Niederösterreichs Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. „Ich freue mich, dass es gelungen ist, die Mittel für die Deutschförderung im kommenden Schuljahr deutlich aufzustocken, sodass wir die Schülerinnen und Schüler beim Spracherwerb unterstützen und die Lehrkräfte durch bessere Rahmenbedingungen entlasten können“, so Bildungsminister Polaschek. Eine begleitende Maßnahme, um den Wechsel in den Regelunterricht zu flexibilisieren und so Laufbahnverluste zu vermeiden, ist die Ausweitung des Testzeitraums des sogenannten MIKA-D – des standardisierten Testverfahrens, das für die Zuweisung zur Deutschförderklasse oder zum Deutschförderkurs eingesetzt wird. Zudem ist eine umfassende Weiterentwicklung von MIKA-D beauftragt.

Zugleich unterstützt das Ministerium die Schul- und Personalentwicklung sowie die Aus- und Weiterbildung, um ausreichend gut qualifizierte Lehrpersonen in der Deutschförderung sicherzustellen. Die Ergebnisse der Evaluation der Deutschfördermaßnahmen zeigen, dass sprachliche Bildung ein Thema der gesamten Schulentwicklung ist und somit Deutschförderung als integrativer Bestandteil des Fachunterrichts zu den Basiskompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer gehören sollte. „Deutschförderung braucht die Zusammenarbeit des gesamten Lehr- und Unterstützungspersonals am Schulstandort. Die Sensibilisierung und Weiterbildung der Lehrkräfte spielt dabei eine entscheidende Rolle“ betont Bildungsminister Polaschek.

 

Darüber hinaus fließen im Wintersemester 2023/24 weitere 42 Mio. Euro aus dem Budget für ukrainische Geflüchtete in zusätzliche Planstellen für die gezielte Förderung ukrainischer Schüler/innen.

Veröffentlicht am 10.05.2023