Ganztägige Schulform (GTS)

     

In Schulen, die "Ganztägige Schulformen" anbieten (dies ist in den Volks-, Neuen Mittel-, Sonder- und Polytechnischen Schulen möglich), werden Kinder nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Damit stellen ganztägige Schulformen Schulkindern gezielte Lernunterstützung, Betreuung sowie die Förderung ihrer Talente zur Verfügung. Der Besuch einer ganztägig geführten Schule ist für niemanden verpflichtend, es besteht Wahlfreiheit für die Eltern. Die ganztägigen Schulformen bieten Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, Beruf und Familie leichter zu vereinbaren und sorgen für mehr Chancengerechtigkeit.

Grundsätzlich kann zwischen zwei unterschiedlichen Formen der Betreuung unterschieden werden:

  • Getrennte Abfolge von Unterrichtsteil und Betreuungsteil: Der Unterricht findet am Vormittag statt, am Nachmittag ist Zeit für Hausübungen, Sport, Freizeitaktivitäten und gezielte Unterstützung beim Lernen. In ganztägig geführten Schulen mit getrennter Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil ist es sowohl möglich, den Betreuungsteil an allen Schultagen als auch nur an einzelnen Tagen pro Woche zu besuchen. Dies wird auch als „Schulische Tagesbetreuung bezeichnet (STB)“ bezeichnet.
  • Verschränkte Form: Bei der verschränkten ganztägigen Schule wechseln sich Unterrichts-, Lern- und Freizeiteinheiten den ganzen Tag über ab. Wer eine ganztägig geführte Schule mit verschränkter Abfolge besucht, nimmt täglich an allen Betreuungsstunden teil; die Betreuungsstunden sind in diesem Fall ein integrativer Bestandteil des Schulalltages. Die Anmeldung für den Betreuungsteil bezieht sich daher in solchen Schulen auf alle Schultage. Dies wird auch als „Ganztagsschule (GTS)“ bezeichnet.

Bei beiden Formen werden die Kinder von Montag bis Donnerstag bis mindestens 16 Uhr, an Freitagen bis mindestens 14 Uhr, von Pädagoginnen/Pädagogen in der Schule betreut. Die Höhe des Selbstkostenanteils für Essen und Freizeitbetreuung variiert und wird vom Schulerhalter festgelegt. Verantwortlich für die Einrichtung einer ganztägigen Schule ist der Schulerhalter – bei Volksschule und NMS, Polytechnischer Schule und Sonderschule ist das in der Regel die Gemeinde.

Errichtung einer Ganztägigen Schulform

  1. Antrag:
    Der Schulerhalter stellt einen formlosen Antrag auf Errichtung bei der Bildungsdirektion für Niederösterreich. Der Antrag ist bis zum 31. März für das kommende Schuljahr einzubringen.
  2. Anhörung:
    Gemäß § 5 Abs. 3 NÖ Pflichtschulgesetz 2018 sind vor Erteilung der Bewilligung die Landesregierung, die betroffenen Erziehungsberechtigten und die Lehrpersonen anzuhören.
  3. Bewilligung:
    Die Bewilligung erfolgt durch die Bildungsdirektion für Niederösterreich.

Zweckzuschüsse & Förderungen

 

1. für Maßnahmen im Personalbereich für ganztägige Schulformen

 

a. Schulische Tagesbetreuung:

Der Höchstbetrag je eingerichteter Gruppe in der schulischen Tagesbetreuung beträgt jährlich EUR 9.000,-, höchstens jedoch die nachzuweisenden, tatsächlich angefallenen Personalkosten. Für Gruppen mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann der Betrag von EUR 9.000,- entsprechend den Richtlinien zum Bildungsinvestitionsgesetz erhöht, maximal jedoch verdoppelt werden.

Die Förderungsanträge sind bis spätestens 30. April des laufenden Schuljahres einzubringen.

 

Antragsformulare:

ANTRAG - Schulische Nachtmittagsbetreuung - Personal

ANTRAG - Für Gruppen mit Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf - Personal

 

b. Ferienbetreuung (Anfang September – Ende August):

Als Schulerhalter einer Schule mit schulischer Tagesbetreuung besteht die Möglichkeit eine Ferienbetreuung anzubieten. Wird eine solche angeboten, können für Maßnahmen im Personalbereich Zweckzuschüsse und Förderungen geleistet werden. Der Höchstbetrag der Mittel für Personalkosten für außerschulische Betreuungsangebote an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten bzw. an für schulfrei erklärten Tagen beträgt pro eingerichteter Gruppe jährlich EUR 6.500,-, höchstens jedoch die nachzuweisenden, tatsächlich angefallenen Personalkosten.

Wird eine Ferienbetreuung angeboten, so müssen die Öffnungszeiten in den Ferien bzw. an schulfrei erklärten Tagen von Montag bis Freitag ab 8:00 Uhr bis jedenfalls 16:00 Uhr und bei Bedarf bis 18:00 Uhr gewährleistet werden.

Der Förderungsantrag kann bis 15. Oktober des abgelaufenen Schuljahres eingebracht werden.

 

Antragsformular:

ANTRAG - Ferienbetreuung

 

2. zur Verbesserung der schulischen Infrastrukturen für ganztägige Schulformen

 

a. Schulische Tagesbetreuung:

Der Höchstbetrag je Gruppe in der schulischen Tagesbetreuung beträgt einmalig EUR 55.000,-, höchstens jedoch die nachzuweisenden, tatsächlich angefallenen Investitionskosten. Maßgeblich ist die Zahl der Gruppen, um die die ganztägige Schulform durch die Investition erweitert wurde. Gefördert wird hier insbesondere:

  1. die Schaffung oder Adaptierung von Speisesälen und Küche

  2. die Schaffung oder Adaptierung von Räumen für eine adäquate Betreuung,

  3. die Schaffung oder Adaptierung von Spielplätzen und ähnlichen Außenanlagen,

  4. die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für oben genannte Adaptierungen,

  5. die Anschaffung von beweglichen Anlagevermögen oder

  6. die Schaffung und Ausstattung von Lehrerinnen- und Lehrerarbeitsplätzen

Antragsformular:

ANTRAG - Schulische Nachmittagsbetreuung - Infrastruktur

 

Rechtsgrundlagen

Bildungsinvestitionsgesetz

Richtlinien-zum-Bildungsinvestitionsgesetz.pdf

NÖ Pflichtschulgesetz 2018

Schulorganisationsgesetz

Schulunterrichtsgesetz

 

Kontakt:

Rudolf Flick

Telefon: 02742/280-3421

E-Mail: rudolf.flick@bildung-noe.gv.at

Veröffentlicht am 09.01.2020